Was tun, wenn der Schuldner/Anspruchsgegner nicht bezahlt und Sie Ihre Forderungen
nicht erhalten, oder aber die Zahlungen verzögert erfolgen?
Grundsätzlich gilt: wenn ihr Schuldner auf eine Mahnung, die nach dem Eintritt der
Fälligkeit erfolgt, nicht bezahlt, gerät er in Verzug. Ist eine Leistung nach dem Kalender
bestimmt(z.b. bei Dauerschuldverhältnissen wie Miete) gerät der Schuldner ohne
Mahnung in Verzug.
Wenn der sogenannte Verzug eingetreten ist, haftet der Schuldner für Verzugszinsen und
den sogenannten sonstigen Verzugsschaden (dieser kann z.B. in der Beauftragung eines
Rechtsanwaltes zur Durchsetzung der Forderung bestehen).
Zur Durchsetzung von Forderungen habe ich ein sogenanntes Stufenverfahren entwickelt:
Die erste Stufe ist ein anwaltliches Mahnschreiben, zunächst ohne Mahnkosten mit
Fristsetzung.


Die zweite Stufe ist ein Mahnschreiben mit Fristsetzung und Mahnkosten. Mit der dritten
Stufe erhält der Schuldner dann auch eine Anwaltsrechnung über die Durchsetzung der
Forderung als Verzugsschaden.


Wird auch hiernach nicht geleistet, kann entweder das gerichtliche Mahnverfahren
eingeleitet werden mit einem Mahnbescheid des Amtsgerichtes oder sofort Zahlungsklage
erhoben werden.


Lassen Sie sich zu Kosten und Möglichkeiten des Forderungseinzug gerne beraten.

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