Mit Beschluss vom 12. November 2020 hat das Bundesverfassungsgericht (Aktenzeichen 2 BVR1616/18) der Verfassungsbeschwerde eines Betroffenen im Bußgeldverfahren wegenGeschwindigkeitsüberschreitung stattgegeben.Der Betroffene hatte zunächst erfolglos in zwei Instanzen den Zugang zu weiteren Informationender Messung, wie den sogenannten Rohmessdaten, die sich regelmäßig nicht in derBußgeldakte befinden, verlangt.Diesem Verlangen hatte das Amtsgericht und das Oberlandesgericht nicht stattgegeben und…