Neu! Scheidung einvernehmlich und kostenfrei!

Scheidung kostenfrei

Eine Ehescheidung kann leicht mal mehrere tausend Euro verschlingen, wenn sie streitig
abläuft, längere Dauer in Anspruch nimmt und vom falschen Anwalt betreut wird….
Sie kann aber auch schnell und unproblematisch sowie kostengünstig und im besten
Fall sogar kostenfrei abgewickelt werden.
Wie ist das möglich?
1.) Alternative:
Einer der Ehepartner (oder beide) hat ein monatliches Nettoeinkommen bis 2.200 € und/
oder noch Unterhaltsverpflichtungen oder Verbindlichkeiten:
Ergebnis: Die Scheidung ist kostenlos, der Staat zahlt.
Das gilt auch dann, wenn der andere Ehepartner in ganz anderen
Einkommensverhältnissen lebt.
2). Alternative:
Einer der Ehepartner (oder beide) bezieht zum Zeitpunkt der Einreichung der Scheidung
Hartz 4. oder vergleichbare Sozialleistungen wie Erwerbsunfähigkeitsrente, Altersrente
etc..
Ergebnis: Scheidung kostenfrei, der Staat zahlt
3.) Alternative:
Einer der beiden Ehepartner verdient um die 2.300 € netto oder mehr , hat aber eigenes
Vermögen, das aber derzeit in Immobilien steckt oder nicht verfügbar ist.
Ergebnis: Der Staat trägt zunächst die Kosten, die dann nach frühestens einem Jahr in
geringen monatlichen Raten nicht über 50 € abbezahlt werden:
4.) Alternative:
Beide Ehepartner haben ein höheres Einkommen und gegebenenfalls auch noch andere
Dinge zu regeln wie Unterhalt, oder Immobilienteilung.
Möglichkeit : Reduzierung der hohen Scheidungskosten durch Vereinbarung eines
Stunden- Honorars für die Anwaltskosten, und Regelung der Folgesachen einvernehmlich
durch moderierte Gespräche