Mietrecht aktuell

Die Bundesregierung hat für das Jahr 2021 den coronabedingten Kündigungsschutz fürMieträume nicht verlängert.Es gelten daher die bisherigen Regelungen über die Kündigungsmöglichkeit beizweimonatigen Zahlungsverzug, wegen Eigenbedarf et cetera. Miethöhe:Nachdem der Bundesgerichtshof die in mehreren Bundesländern bestehendeMietpreisbremsen für nichtig erklärt hat (so z.b. in Berlin und Hessen), kann in Gebieten,mit nicht angespannter Wohnungslage bei Wieder- oder Neuvermietung…