Nach § 1612a BGB (bürgerliches Gesetzbuch) haben minderjährige Kinder einen Anspruch aufden sogenannten Barunterhalt, der Mindestunterhalt (bis 1900,- Euro netto) beträgt im Jahr 2021für 0 bis fünfjährige Kinder 393,00 €, für 6 bis 11 jährige 451,00 Euro und für 12 bis 17 jährigeKinder 528,00 €.Der tatsächlich zu leistende Unterhalt bestimmt sich nach der Düsseldorfer Tabelle…