Sozialrechtlicher Verwertungsschutz für selbstgenutztes Wohneigentum, sogenanntes Schonvermögen
- 3. Juni 2022
Gemäß § 12 Absatz 3 des Zweiten Sozialgesetzbuches ist selbstgenutztes Wohneigentum beieinem Bezug von Grundsicherungsleistungen (Hartz IV etc.) vor der Verwertung geschützt, wennes eine angemessene Größe hat.Als angemessene Größe für einen Zweipersonen-Haushalt werden z.b 90 Quadratmeterangesehen, für einen Vierpersonen- Haushalt bis zu 130 Quadratmetern für ein Haus, bei einerEigentumswohnung 120 Quadratmeter- bei pflegebedürftigen Personen kann…